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   OLG Jena, 14.10.1998 - 6 W 416/98 (78)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13184
OLG Jena, 14.10.1998 - 6 W 416/98 (78) (https://dejure.org/1998,13184)
OLG Jena, Entscheidung vom 14.10.1998 - 6 W 416/98 (78) (https://dejure.org/1998,13184)
OLG Jena, Entscheidung vom 14. Oktober 1998 - 6 W 416/98 (78) (https://dejure.org/1998,13184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung über die Vollstreckungserinnerung; Sofortige weitere Beschwerde; Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung in der gerichtlichen Entscheidung über eine Vollstreckungserinnerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Jena, 14.10.1998 - 6 W 416/98
    Dabei muss es in Übereinstimmung mit der Auffassung des BVerfG (BVerfG v. 20.6.1995 - 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99 ff) auch nach Ansicht des Senats Sache des Gesetzgebers bleiben, bei der Ausgestaltung der Verfahren den Widerstreit zwischen dem Interesse an Rechtssicherheit und Verfahrensbeschleunigung einerseits und dem Interesse an materieller Richtigkeit einer Entscheidung andererseits zu lösen und die Gesichtspunkte abzuwägen.

    Dies ist nur dann der Fall, wenn die Formerfordernisse des Rechtsmittels so kompliziert sind, dass nicht erwartet werden kann, daß der Rechtsuchende sich in zumutbarer Weise darüber rechtzeitig Aufklärung verschaffen kann (vgl. BVerfG v. 20.6.1995 - 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, 108 ff; v. 2.3.1993 - 1 BvR 249/92, BVerfGE 88, 118, 123 ff).

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus OLG Jena, 14.10.1998 - 6 W 416/98
    Wenn diese Abwägung ohne Willkür geschieht, dann kann die gesetzgeberische Entscheidung aus Verfassungsgründen nicht beanstandet werden (vgl. BVerfGE 25, 269 ff, 290 f).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Jena, 14.10.1998 - 6 W 416/98
    Dies ist nur dann der Fall, wenn die Formerfordernisse des Rechtsmittels so kompliziert sind, dass nicht erwartet werden kann, daß der Rechtsuchende sich in zumutbarer Weise darüber rechtzeitig Aufklärung verschaffen kann (vgl. BVerfG v. 20.6.1995 - 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, 108 ff; v. 2.3.1993 - 1 BvR 249/92, BVerfGE 88, 118, 123 ff).
  • BGH, 14.12.1988 - IVb ZB 170/88

    Gerichtsentscheidung - Anfechtung - Nicht juristisch vorgebildete Partei -

    Auszug aus OLG Jena, 14.10.1998 - 6 W 416/98
    Demgemäß verlangt die ständige Rechtsprechung des BGH, dass auch ein in Rechtssachen nicht fachkundiger Verfahrensbeteiligter, wenn er eine ihm ungünstige gerichtliche Entscheidung anfechten will, eigenverantwortlich dafür sorgen muss, daß das geeignete Rechtsmittel rechtzeitig und in der richtigen Form an die richtige Stelle gelangt (vgl. BGH v. 14.12.1988 - IV b ZB 170/88, VersR 1989, 277 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 13.05.1998 - 20 W 208/95

    Zustellung bei Doppelfunktion

    Auszug aus OLG Jena, 14.10.1998 - 6 W 416/98
    Die Zivilprozeßordnung enthält keine Bestimmung, wonach eine gerichtliche Entscheidung mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.5.1998 - 20 W 208/95, OLGR Frankfurt 1998, 278 m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 51. Aufl., § 231 Rz. 4).
  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 W 78/16

    Zwangsvollstreckung: Ordnungsmittel aufgrund von Verstößen gegen ein

    Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist darauf gerichtet, demjenigen, der durch einen Vollstreckungstitel seinen materiell-rechtlichen Anspruch bestätigt bekommen hat, dazu zu verhelfen, dass der titulierte Anspruch unkompliziert und effektiv durchgesetzt werde (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 6 W 416/98, bei juris).

    Außerdem gilt auch im Zwangsvollstreckungsverfahren der Beibringungsgrundsatz (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 6 W 416/98, bei juris Rz. 8; AG Aalen, Beschluss vom 04. Oktober 2007 - 4 M 878/07, bei juris).

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